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Schriftliche Stellungnahme für den Finanzausschuss zum Transformationsfonds in Schleswig-Holstein

Auf Einladungen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir eine schriftliche Stellungnahme beim Finanzausschuss des Landtags Schleswig-Holstein eingereicht.

Es ging um den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein", Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drucksache 20/1590) und Einrichtung eines Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 20/1589).

Das Fazit unsere Stellungnahme in Kürze:

"Aus unserer Stellungnahme wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die im Antrag genannten, notwendigen Zukunftsinvestitionen getätigt werden. Vor der Beschlussfassung ist jedoch eine Aktualisierung der rechtlich geltenden Schuldenregeln in Hinblick auf das o.g. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 sinnvoll. Es ist die Aufgabe der Landesregierung und des Landtages, eine rechtssichere Finanzierungsgrundlage für notwendige und ökonomisch sinnvolle Zukunftsinvestitionen sicherzustellen. Wenn das an der Bundesgesetzgebung scheitert, ist es die Aufgabe der Landesregierung, sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung einzusetzen."

Die Stellungnahme kann oben rechts als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

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